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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken Erteilung privates Krankenhaus, private Entbindungsanstalt sowie Nervenklinik darf nur mit einer Erlaubnis betrieben werden
  • Konzession wird nicht erteilt, wenn
    • Tatsachen vorliegen, die Unzuverlässigkeit des Unternehmens für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik nahelegen
    • Tatsachen vorliegen, dass Unternehmen die medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten nicht gewährleisten kann
    • die eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen
    • Anstalt oder Klinik nur in einem Teil eines auch von anderen Personen bewohnten Gebäudes untergebracht werden soll und durch ihren Betrieb für die in dem Gebäude lebenden Menschen erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können
    • Anstalt oder Klinik zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten oder von Personen mit psychischen Störungen bestimmt ist und durch die örtliche Lage für Personen in der Nachbarschaft erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können
  • zuständig: örtliche Behörde

Beschreibung

Als Unternehmer, der ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben möchte, benötigen Sie eine Konzession. Um die Konzession für Ihre Privatklinik zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

Die Konzession wird Ihnen in folgenden Fällen nicht erteilt:

  • Wenn Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit für die Leitung oder Verwaltung einer Anstalt oder Klinik nahelegen.
  • Wenn Tatsachen vorliegen, dass Sie die medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten nicht gewährleisten können.
  • Wenn die von Ihnen eingereichten Beschreibungen und Pläne zu baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen.
  • Wenn die Anstalt oder Klinik nur in einem Teil eines auch von anderen Personen bewohnten Gebäudes untergebracht werden soll und durch ihren Betrieb für die in dem Gebäude lebenden Menschen erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können.
  • Wenn die Anstalt oder Klinik zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten oder von Personen mit psychischen Störungen bestimmt ist und durch die örtliche Lage für Personen in der Nachbarschaft erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können.

Für die letzten beiden Punkte sind die Ortspolizei- und Gemeindebehörden anzuhören.

Land Brandenburg:

bedürfen einer Konzession durch das für Gesundheitzuständige Ministerium. Die Erteilung dieser Konzession ist formlos schriftlich zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

HRA + Pol. Führungszeugnis für GF, Konzeption sowie weitere Prüfunterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Tarifstelle 7.11.8 gem. GEbOMSGIV, Rahmengebühr je nach Prüfaufwand

Fristen

Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vorgenommen werden.

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45

Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Adresse:
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
(Bemerkung: Haus S)
Postanschrift:
Postfach Postfach 60 11 63
14469 Potsdam
Telefon:
0331 866-0
E-Mail:
poststelle@msgiv.brandenburg.de
(Bemerkung: Allgemeine E-Mail-Adresse des Ministeriums)

presse@msgiv.brandenburg.de
(Bemerkung: E-Mail-Adresse der Pressestelle des Ministeriums)

poststelle.krypto@msgiv.brandenburg.de
(Bemerkung: E-Mail-Adresse für eine verschlüsselte Nachricht )
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahn:
Regionalbahn: IC 2132 , RE 1, RB 20, RB 21, RB 22; S7 bis Potsdam-Hauptbahnhof
Haltestelle: Bus:
Bus: 606 (Haltestelle Schloßstraße); 695
Haltestelle: Tram:
Straßenbahn: 91, 92, 93, 96, X98, 99 bis Haltestelle "Alter Markt"
Rollstuhlgerecht:
ja