Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Gesetz über technische Berufe in der Medizin (MTAG)
Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG)
Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG)
in Brandenburg zusätzlich:
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
circa 4 Wochen
Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten
Gegen den Bescheid und die Festsetzung der Verwaltungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit