Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Mit der rechtzeitigen Mitteilung der Löschung wird sichergestellt, dass das geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Für Steuerberatungsgesellschaften ist die Löschung aus dem Register innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 49 Absatz 4 Steuerberatergesetz).
keine
keine
Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Löschung aus dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Brandenburg.