Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern:
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Das Steueramt des Amtes Burg (Spreewald) bleibt am Donnerstag, dem 23. Mai, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch telefonisch nicht zu erreichen.
Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 28. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.