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Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Versicherte haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung
    • mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung
    • bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung
    • die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen
  • Leistung ist von Vertragsärztin/arzt oder Krankenhausärztin/-arzt zu verordnen.
  • spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle
  • Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs soll ermöglicht werden (z.B. Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder und Jugendhilfe, Pflegeeinrichtungen)
  • Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung für Versicherte in stationären Hospizen
  • die besonderen Belange von Kindern sind zu berücksichtigen.
  • das Nähere zur Verordnung, zum Leistungsanspruch sowie zur Zusammenarbeit der Beteiligten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung bestimmt
  • auf Grundlage eines Rahmenvertrags auf Bundesebene schließen die Krankenkassen auf Landesebene Verträge mit SAPV-Teams

Beschreibung

Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

  • Beratung
  • Koordination der Versorgung,
  • unterstützende Teilversorgung oder
  • vollständige Versorgung  

Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung

Voraussetzungen

  • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
  • die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
  • Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es ist keine Zuzahlung zu leisten.

Rechtsbehelf

Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Stelle:
GKV Spitzenverband
Adresse:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon:
+49 302 062880