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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Aufnahme in die Schule
Beschreibung:

Grundlegendes

Die Aufnahme in eine allgemeinbildende Schule beantragen Sie bei der Schule, die besucht werden soll.

Beschreibung

Sie können hier die Aufnahme in eine Schule beantragen. Die Wahl der Schule und damit die Aufnahme in die Schule kann durch Landesrecht und evtl. durch kommunale Regelungen, vor allem zu Schulbezirken oder Schulsprengeln eingeschränkt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde (oder andere Identifikation) des Kindes

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schulärztliche Untersuchung des Kindes (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 50 Absatz 1 Satz 1 BbgSchulG).

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung wird regelmäßig rechtzeitig zum Beginn des auf den Antrag folgenden Schuljahres; bei Schulwechsel innerhalb des Schuljahres kurzfristig getroffen

Fristen

Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch zulässig.

(Hinweis: Im Land Brandenburg ist der Widerspruch bei dem für die Schule örtlich zuständigen staatlichen Schulamt einzulegen.)

Formulare/Schriftformerfordernis

Die Anmeldung kann online erfolgen. Sie setzt bei der ersten Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 aber immer die persönliche Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung voraus.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Gemeinde (Schulträger).

Zuständige Stelle

Jeweilige Schule

Ansprechpunkt

Das für die Schule örtlich zuständige staatliche Schulamt

Stelle:
Amt Burg (Spreewald) - Schule, Jugend, Sport, Kultur
Adresse:
Hauptstraße 46
03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)

Mitarbeiter

Anrede:
Frau
Name:
Urban
Abteilung:
Hauptverwaltung
Telefon:
035603 682-15

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.