Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.
Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:
Kein Baukindergeld bekommen Sie:
Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:
Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.
Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie
erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.
Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.
Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen
Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:
Hinweise
Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn
Weitere Voraussetzungen:
Hinweise
Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. 2 Beispiele:
Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal stellen.
Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
Merkblatt Baukindergeld auf der Internetseite der KfW Bankengruppe
Vorab-Check („Bekomme ich Baukindergeld?“) auf der Internetseite der KfW Bankengruppe
Video zum Ablauf der Online-Identifizierung auf der Internetseite von YouTube
Weitere Informationen zum Baukindergeld auf der Internetseite der KfW Bankengruppe
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.