Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der zuständigen Stelle abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.
Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Erlöschen der Genehmigung
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.