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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte melden und zahlen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Beitragsnachweis für Beschäftigte Prüfung
  • Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten monatlich melden und zahlen 
  • Meldungen elektronisch mit Hilfe systemgeprüfter Programme oder Ausfüllhilfen
  • Fälligkeit Beitragsnachweis: fünftletzter Bankarbeitstag
  • Fälligkeit Beitragszahlung: drittletzter Bankarbeitstag
  • abweichendes Verfahren für Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheck) 
  • zuständig: jeweilige Krankenkasse beziehungsweise Minijob-Zentrale

Beschreibung

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge, die für diese Beschäftigten zu zahlen sind, der Sozialversicherung mitteilen. 

Dazu reichen Sie der zuständigen Einzugsstelle monatlich einen sogenannten Beitragsnachweis ein. Die Einzugsstelle ist bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale und bei allen anderen Beschäftigten die gesetzliche Krankenkasse, bei der diese Mitglied sind. 

Sie melden der jeweiligen Krankenkasse mit dem Beitragsnachweis die zu zahlenden Sozialabgaben für alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die diese Krankenkasse zuständig ist. Die Minijob-Zentrale benachrichtigen Sie mit dem Beitragsnachweis über die Summe der Abgaben für alle Ihre geringfügig Beschäftigten.

Die Beitragsnachweise müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie den Beitragsnachweis mit diesem Programm erstellen und versenden. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln. 

Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) bietet mit „sv.net“ eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für den Beitragsnachweis nutzen können. Bis zu einem bestimmten Nutzungsumfang ist das Programm kostenlos.

Die im Beitragsnachweis gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie fristgerecht an die Einzugsstelle zahlen. Wenn Sie der Krankenkasse beziehungsweise der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat erteilt haben, bucht diese die Beiträge fristgerecht ab.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie den Beitragsnachweis selbst erstellen oder durch Ihren externen Dienstleister (Steuerberater, Lohnbüro, Servicerechenzentrum) erstellen lassen.

  • Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie den Beitragsnachweis mit diesem Programm abgeben. 
  • Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie den Beitragsnachweis über eine Ausfüllhilfe wie zum Beispiel „sv.net“ abgeben.
  • Wenn Sie sv.net nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
    • Rufen Sie das Programm auf.
    • Registrieren Sie sich als neuer Nutzer. falls noch nicht geschehen.
    • Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten und Ihrer Betriebsnummer an.
    • Unter Formulare wählen Sie die Kachel „Beitragsnachweis“ und dort das allgemeine Formular oder das Formular für geringfügig Beschäftigte aus.
    • Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.
    • Schicken Sie den Beitragsnachweis per Knopfdruck ab. Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem sv.net-Postfach.
    • Speichern Sie alle relevanten Unterlagen elektronisch oder drucken Sie diese zur Aufbewahrung aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.

Bearbeitungsdauer

Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten

Fristen

  • Beitragsnachweis: spätestens zum fünftletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats, 00:00 Uhr
  • Beitragszahlung: spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats, 00:00 Uhr

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Für Minijobs in Privathaushalten ist das Verfahren anders. Bei über das Haushaltsscheckverfahren gemeldeten Beschäftigungen berechnet die Minijobzentrale die Beiträge und bucht sie halbjährlich ab.

Zuständig für:
Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Leistung:
Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte melden und zahlen