Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
formloser Antrag im Original, der
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
keine
Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:
etwa 2 Wochen
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde