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Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
wählbare Personen zur Europawahl
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Europawahl Feststellung der Wählbarkeit
  • Voraussetzungen:
    • deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit am Wahltag
    • mindestens 18 Jahre alt
    • als Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnung in Deutschland oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • nicht wählbar bei deutscher Staatsangehörigkeit, wenn:
    • vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen oder
    • laut gerichtlicher Entscheidung nicht wählbar oder Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht wählbar, wenn:
    • in Deutschland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen oder
    • im Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen oder
    • in Deutschland durch gerichtliche Entscheidung Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
    • im Herkunftsstaat wegen zivil- oder strafrechtlicher Entscheidung passives Wahlrecht verloren wurde
  • zuständig: Gerichte, Herkunftsstaat, Bürgermeister oder Bürgermeisterin

Beschreibung

Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch am Wahltag besitzen. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

Voraussetzungen

Sie sind wählbar, wenn

  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
  • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Zuständige Stelle

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.