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Wenn Sie
müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.
Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Verantwortlichen.
Wenn Sie
haben Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu benennen.
Im Einzelfall können auch Betreiber folgender Tierhaltungen, Einrichtungen und Betriebe zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen verpflichtet werden:
Es fallen keine Gebühren an.
Keine.
formlos
Onlineverfahren möglich: per E-Mail
Schriftform erforderlich: ja, bei Erklärung, dass kein Verstoß gegen Tierschutzrecht in den vergangenen 3 Jahren begangen wurde
Persönliches Erscheinen nötig: nein