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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

-Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden

-Antrag ist schriftlich zu stellen

-Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern

-Zuständigkeit ist in Ländern unterschiedlich geregelt.

- zuständig im Land Brandenburg ist das  Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Beschreibung

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Gebühr für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Die Bearbeitungsdauer kann im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.

Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Die Fristen können im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare/Schriftformerfordernis

formloser Antrag

Onlineverfahren möglich: nein     

Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit    

Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse:
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift:
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Telefon:
0331 8683-801