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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Prüfung der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Umsatzsteuer Befreiung
  • Es gelten Steuerbefreiungen in bestimmten Bereichen des täglichen Lebens: Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:
    • Vermietung von Wohnungen,
    • Versicherungsleistungen,
    • kulturelle Leistungen,
    • Bildungsleistungen,
    • Heilbehandlungsleistungen,
    • Betreuungs- und Pflegeleistungen,
    • Kinder- und Jugendhilfe.
  • Für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung kultureller Leistungen und von Bildungsleistungen muss regelmäßig eine Bescheinigung der jeweils zuständigen Landesbehörde eingereicht werden.
  • zuständig: örtlich zuständiges Finanzamt

Beschreibung

Um Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie Mieten und Heilbehandlungen nicht zu verteuern, gelten Steuerbefreiungen.
Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:

  • Vermietung von Wohnungen,
  • Versicherungsleistungen,
  • kulturelle Leistungen,
  • Bildungsleistungen,
  • Heilbehandlungsleistungen,
  • Betreuungs- und Pflegeleistungen,
  • Kinder- und Jugendhilfeleistungen.

Das Finanzamt prüft nach den Angaben des Steuerpflichtigen, ob die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen. Dazu gehören zum einen persönliche Voraussetzungen, zum Beispiel dass Heilbehandlungsleistungen durch einen Arzt oder einen Angehörigen eines Heilberufs erbracht werden. Zum anderen kann es sachliche Voraussetzungen geben, zum Beispiel dass es sich bei Leistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) handelt.
Dass die weiteren Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle oder Bildungsleistungen vorliegen, muss gegenüber dem Finanzamt mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die für die Anwendung der jeweiligen Umsatzsteuerbefreiung gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen oder Nachweise ergeben sich aus der jeweiligen Befreiungsnorm. Zum Beispiel muss eine Pflegeeinrichtung für die Umsatzsteuerbefreiung der Pflegeleistungen einen Versorgungsvertrag vorlegen.

Nachweise über die Erbringung umsatzsteuerbefreiter Leistungen.

Voraussetzungen

Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungen sind sehr unterschiedlich und im Umsatzsteuergesetz einzeln geregelt. Die Inanspruchnahme mancher Steuerbefreiungen erfordert teilweise separate Bescheinigungen. Diese stellen die jeweils in den Ländern oder dem Bund fachlich zuständigen Behörden aus.
Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen keine Kosten.

Ausnahme sind gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen für kulturelle und Bildungsleistungen. Für diese Bescheinigungen können Gebühren bei den zuständigen Behörden der Länder anfallen.

Verfahrensablauf

Die Steuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht.

  • Das Finanzamt prüft ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen.
  • Das Ergebnis dieser Prüfung erfahren Sie aus dem Steuerbescheid.

Eintragung der erzielten umsatzsteuerbefreiten Umsätze in der jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldung bzw. bei Nichtvorhandensein einer Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen in der entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel bis zu 2 Monate

Fristen

Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch gegen den Steuerbescheid
    Detaillierte Informationen, wie und innerhalb welchen Zeitraums Sie Einspruch erheben können, können Sie der dem Steuerbescheid angefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

Die Ablehnung der Umsatzsteuerbefreiung kann mit dem Einspruch angefochten werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Eintragung der umsatzsteuerfreien Umsätze bei www.elster.de in der jeweiligen Voranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung.

Ansprechpunkt

Für die Festsetzung der Besteuerung zuständige Veranlagungsstelle im Finanzamt

Stelle:
Finanzamt Cottbus
Adresse:
Vom-Stein-Straße 29
03042 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
0355 4991-4300