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Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Körperschaftsteuer erheben die Finanzverwaltungen auf das Einkommen von juristischen Personen beziehungsweise Körperschaften, wie zum Beispiel
Die Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Grundlage für die Festsetzung ist deren Körperschaftsteuererklärung. Diese und die jährlichen Gewinnermittlungen müssen Sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dafür steht Ihnen das kostenlose Dienstleistungsportal „Mein ELSTER“ zur Verfügung.
Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Der Solidaritätszuschlag steht dem Bund zu.
Ob Sie als geschäftsführende Person oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind oder Ausnahmen gelten, darüber kann Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater informieren.
Diese Person kann sie auch über die voraussichtliche Höhe der Steuerbelastung informieren. Als gemeinnütziger Verein müssen Sie zum Beispiel erst für Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, wenn die Einnahmen über EUR 45.000 liegen.
Es fallen keine Kosten an.
Die Körperschaftsteuererklärung und dazugehörige Unterlagen und Anlagen müssen Sie elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln:
Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:
Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:
Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer:
Als Vorauszahlung müssen Sie pro Termin ein Viertel der Steuer, die für das letzte Jahr berechnet wurde, zahlen.
Einspruch
Gegen den Körperschaftsteuerbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft. Den Einspruch legen Sie grds. in Schriftform innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Körperschaftsteuerbescheides bei dem zuständigen Finanzamt ein. Hierfür können Sie auch das ELSTER-Onlineportal (EOP) nutzen.
Das Einspruchsverfahren befreit Sie grundsätzlich nicht von der in dem betreffenden Körperschaftsteuerbescheid ausgewiesenen Nachzahlung.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zur Festsetzung der Körperschaftsteuer ist beim örtlich zuständigen Finanzamt eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Das örtlich zuständige Finanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden.
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.
Bei der Suche nach einem Finanzamt des Landes Brandenburg hilft Ihnen das Portal der brandenburgischen Finanzverwaltung weiter