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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
  • grundsätzlich 2 Wege, um in Deutschland als Steuerberaterin oder -berater zu arbeiten:
    • erfolgreiches Bestehen der Steuerberaterprüfung; verschiedene Möglichkeiten für die Zulassung (Studium oder Ausbildung und praktische Tätigkeit)
    • erfolgreiches Bestehen der Eignungsprüfung; verkürzte Prüfung für Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen befugt sind. Gleiches gilt, wenn der Zugang zum Steuerberaterberuf im Mitgliedstaat oder Vertragsstaat nicht reglementiert ist.
  • Zuständig: Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die bewerbende Person tätig ist oder, sofern diese keine Tätigkeit ausübt, der Wohnsitz.

Beschreibung

Mit der Eignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie den Beruf als Steuerberaterin oder Steuerberater auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ausüben können.

Die Eignungsprüfung ist eine Unterform der Steuerberaterprüfung. Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllt sind, steht es Ihnen frei, welche Form der Prüfung Sie beantragen.

Die Eignungsprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit höchstens 2 Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Unterschied zur „normalen“ Steuerberaterprüfung handelt es sich bei der Eignungsprüfung um eine verkürzte Prüfung, da nicht alle Prüfungsgebiete geprüft werden. Prüfungsgebiete:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft und
  • Berufsrecht

Die Prüfung in einem der genannten Prüfungsgebiete entfällt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie im Rahmen Ihrer bisherigen Ausbildung, durch Fortbildung oder im Rahmen Ihrer bisherigen Berufstätigkeit einen wesentlichen Teil der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erlangt haben, die in dem jeweiligen Prüfungsgebiet gefordert werden und die von einer zuständigen Stelle formell anerkannt wurden.

Die Eignungsprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen obersten Landesfinanzbehörde abgelegt. Die Zulassung zur Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind Aufgaben der zuständigen Steuerberaterkammer.

Nach bestandener Eignungsprüfung erfolgt Ihre Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer mit denselben Rechten und Pflichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
  • Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungs- und Ausbildungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung)
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Als Nachweis der im Rahmen der bisherigen beruflichen Tätigkeit erworbenen Kenntnisse:
    • Falllisten mit folgenden Angaben: Akten oder Geschäftszeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Sachstand.
    • Auf Verlangen der für die Prüfung zuständigen Stelle: anonymisierte Arbeitsproben

Hinweis:

Die geforderten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz von einer nach den dortigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständigen Behörde ausgestellt worden sein.

Eigene Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache einreichen; sonstige Unterlagen benötigen eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache.

Voraussetzungen

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Sie besitzen einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der im Herkunftsland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt. 
  • Der Befähigungs- und Ausbildungsnachweis muss von einer nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Herkunftslandes benannten zuständigen Behörde ausgestellt worden sein und bescheinigen, dass Sie in dem Staat, in dem Sie die Berufsqualifikation erworben haben, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt sind.
  • Sie besitzen Ausbildungsnachweise, die den erfolgreichen Abschluss einer absolvierten Ausbildung bescheinigen. (Ausbildung in einem anderen Mitglied oder Vertragsstaat oder der Schweiz auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen von Ausbildungsprogrammen) 
  • Außerdem muss Ihre Ausbildung als gleichwertig zum deutschen Ausbildungsabschluss anerkannt worden sein.
  • Sie verfügen über Berufsqualifikationen, die zwar nicht (mehr) den gesetzlichen Anforderungen des Herkunftslandes für die Aufnahme und Ausübung des Berufs des Steuerberaters entsprechen, Sie aber in der Vergangenheit erworbene Rechte besitzen und somit Bestandsschutz haben.

Hinweis:

Ist der Beruf des Steuerberaters im Herkunftsland nicht reglementiert, das heißt ist die Aufnahme und Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden, setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung zusätzlich voraus, dass der Beruf des Steuerberaters 1 Jahr in den vorhergehenden 10 Jahren im Herkunftsland in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde.

In diesem Fall muss die zuständige Behörde des Herkunftslandes zusätzlich bescheinigen, dass der Bewerber auf die Ausübung des Berufs vorbereitet wurde.

Die Pflicht zum Nachweis dieser einjährigen Berufserfahrung entfällt jedoch, wenn durch den Ausbildungsnachweis der Abschluss einer reglementierten Ausbildung bestätigt wird.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde muss Ihnen den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats bestätigen und gegebenenfalls mitteilen, welche Unterlagen fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen setzt die Steuerberaterkammer die Eignungsprüfung an. Sie findet in der Regel im April jedes Jahr statt.

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Fristen

Im Gegensatz zur „normalen“ Steuerberaterprüfung müssen Sie für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung keine Antragsfrist beachten.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

Stelle:
Steuerberaterkammer Brandenburg
Adresse:
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
Telefon:
0331 88852-0

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.