Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Das Verfahren VAT on e-Services (ECOM) ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen als Unternehmer bestimmte in der Europäischen Union (EU) ausgeführte Umsätze zentral in einem Mitgliedstaat zu versteuern. Sie brauchen nur in einem Mitgliedstaat eine Steuererklärung für alle ihre Umsätze in den Mitgliedstaaten, die unter diese Sonderregelung fallen, abzugeben (Prinzip der einzigen Anlaufstelle). Danach können Sie die sich hieraus ergebende Steuer komplett in einem Schritt entrichten.
Das Verfahren können Sie nutzen, wenn Sie
Sie müssen immer den Umsatzsteuersatz bezahlen, der in dem EU-Mitgliedstaat gilt, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist.
Um an dem Verfahren teilzunehmen, müssen Sie Ihre Teilnahme in einem EU-Mitgliedstaat Ihrer Wahl beantragen. Sie dürfen sich nur in einem EU-Mitgliedstaat für die Teilnahme am Verfahren registrieren.
Als registrierter Unternehmer müssen Sie sich in den folgenden Fällen vom Verfahren abmelden:
Beantragen Sie die Teilnahme am Verfahren ECOM in Deutschland, müssen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) abgeben. Stellen Sie fest, dass eine bereits übermittelte Steuererklärung nicht korrekt ist, müssen Sie über BOP eine Berichtigung übermitteln.
Am Verfahren können teilnehmen:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen Ihre Steuererklärung im Verfahren VAT on e-Services (ECOM) online im BZStOnline-Portal (BOP) abgeben. Dafür müssen Sie sich vorher für die Teilnahme am Verfahren im BOP registrieren.
Hinweise
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat verfügen, entfällt der vorgenannte Registrierungsprozess für das BOP.
Sie können ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres, das auf den Antrag zur Registrierung im BOP folgt, am Verfahren teilnehmen.
Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.