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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben für gesetzlich Unfallversicherte
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung 
  • mögliche Leistungen für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben:
    • Hilfen zur Wiederaufnahme oder Weiterführung der bisherigen Tätigkeit oder zum Verbleib beim bisherigen Arbeitgeber
    • berufliche Anpassung, Weiterbildung und Qualifizierung
    • Umschulung
    • Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • mögliche Maßnahmen:
    • Reha-Managerinnen und Reha-Manager beraten über vorhandene Möglichkeiten und leiten in Absprache mit den Versicherten geeignete Maßnahmen ein.
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 2 Wochen
  • Meldung online oder per Post
  • zuständig:
    • für Versicherungsfälle in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für Versicherungsfälle in öffentlichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

Beschreibung

Wenn Sie wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr wie bisher ausüben können, erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen, die von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erbracht werden können, sind beispielsweise:

  • Hilfen zur Wiederaufnahme oder Weiterführung der bisherigen Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Umsetzung innerhalb des bisherigen Unternehmens auf eine andere Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Unternehmen
  • Umschulung
  • berufliche Anpassung, Weiterbildung und Qualifizierung
  • Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wirkt die gesetzliche Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz nicht möglich, wird daran gearbeitet, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt.

Auch bei Kindern und Jugendlichen werden im Versicherungsfall Leistungen zur Teilhabe erbracht. Ziel dabei ist es unter anderem, den Betroffenen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von Amts wegen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit. 
  • Sie können Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

  • Nach Meldung eines Arbeitsunfalls mit drohender dauerhafter Einschränkung der Ausübung der bisherigen Tätigkeit setzt sich die Reha-Managerin oder der Reha-Manager mit Ihnen in Verbindung.
  • Sie oder er bespricht mit Ihnen und, soweit Sie einverstanden sind, Ihrem Arbeitgeber die weiteren Möglichkeiten zum Erhalt der Tätigkeit.
  • Wenn Sie die bisherige Tätigkeit auch mit Hilfsmitteln oder Unterstützung nicht mehr ausüben können, bespricht sie oder er die weiteren Alternativen mit Ihnen.
  • Treten die Probleme am Arbeitsplatz erst später auf, ohne dass eine aktuelle ärztliche Behandlung erforderlich ist, kontaktieren Sie Ihre Reha-Managerin oder Ihren Reha-Manager.

Sie können online oder per Post Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aufnehmen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienst vorhanden: Ja

Stelle:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Adresse:
Glinkastr. 40
10117 Berlin
Telefon:
+49 30 13001-0

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.