Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijob) sind für diese Beschäftigung von der Krankenversicherungspflicht befreit.
Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.
Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.
Zum Beispiel:
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert.
Weiterführende Angaben erhalten Sie bei
oder
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.