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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung
Beschreibung:

Grundlegendes

Ab Drillingsgeburten unterstützt die Ministerpräsidentin / der Ministerpräsident des Landes Brandenburg in Brandenburg wohnende Mehrlinge mit einer einmaligen Spende i.H.v. 500 € pro Mehrlingskind.

Beschreibung

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.

In Brandenburg lebende Mehrlinge (ab Drillinge) können daher eine einmalige finanzielle Unterstützung der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg erhalten. Dabei kommt es nicht auf den Geburtsort der Kinder an. Entscheidend ist, dass sie in Brandenburg leben.

Die Spende hat in erster Linie symbolischen Charakter und soll die besondere Bedeutung von Familie und Kindern für unsere Gesellschaft würdigen.

Patenschaften des Ministerpräsidenten sind nicht vorgesehen.

Rechtsgrundlage(n)

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern

Voraussetzungen

Wohnsitz der Mehrlinge in Brandenburg

Die Mehrlinge dürfen bei Ausreichung der Spende nicht älter als 16 Jahre sein.

Verfahrensablauf

Es genügt ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die Ministerpräsidentin / den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Geburt der Mehrlinge. Nach positiver Prüfung der genannten Kriterien kann eine einmalige finanzielle Spende ausgereicht werden, die auf das angegebene Bankkonto überwiesen wird.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 4 Wochen

Zuständige Stelle

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Stelle:
Staatskanzlei
Adresse:
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon:
0331 866-0