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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
  • Wurden Mängel, die Beschäftigte oder andere Personen gefährden können, an überwachungsbedürftigen Anlagen bei einer Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜSt) festgestellt, so hat die ZÜSt dies dem LAVG mitzuteilen
  • Wurden sicherheitserhebliche Mängel an überwachungsbedürftigen Anlagen bei einer Prüfung durch die ZÜSt nicht oder nicht vollständig abgestellt, so hat die ZÜSt dies dem LAVG mitzuteilen
  • Meldung per E-Mail
  • zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Beschreibung

Haben Sie als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜSt) bei einer Prüfung Mängel, die Beschäftigte oder andere Personen gefährden können festgestellt, so haben Sie dies dem LAVG unverzüglich mitzuteilen.

Haben Sie bei einer Prüfung sicherheitserhebliche Mängel festgestellt, haben Sie für deren Beseitigung eine angemessene Frist zu setzen. Die Abstellung dieser Mängel kontrollieren Sie unverzüglich nach Ablauf dieser Frist. Wurden sicherheitserhebliche Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt, so haben Sie dies dem LAVG unverzüglich mitzuteilen.

Die vom LAVG nachgefragten Auskünfte übermitteln Sie.

Erforderliche Unterlagen

Prüfbescheinigung mit Angabe der sicherheitserheblichen Mängel

Voraussetzungen

  • Feststellung von sicherheitserheblichen Mängeln für Beschäftigte oder andere Personen
  • Feststellung von sicherheitserheblichen Mängeln, die nicht oder nicht vollständig abgestellt wurden

Verfahrensablauf

Wenn Sie bei Ihrer Prüfung sicherheitserhebliche Mängel an überwachungsbedürftigen Anlagen festgestellt haben, zeigen Sie dies unverzüglich schriftlich an:

  • Senden Sie Ihre Prüfbescheinigung als E-Mail an das LAVG ( lavg.zues-meldungen@lavg.brandenburg.de ).
  • Gleichzeitig setzen Sie eine Frist, bis wann die Mängel beseitigt sein sollen.
  • Sie kontrollieren die Beseitigung der Mängel unverzüglich nach Ablauf dieser Frist.
  • Senden Sie dem LAVG unverzüglich eine E-Mail, wenn die Mängel nicht oder nicht vollständig beseitigt wurden.

Fristen

Mitteilungsfrist: unverzüglich nach Feststellung

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine (formlos)

Onlineverfahren möglich: ja, per E-Mail

Schriftform erforderlich: ja, bei der Prüfbescheinigung

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Arbeitsschutz“

Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Adresse:
Horstweg 57
14478 Potsdam

Postfach 90 02 36
14469 Potsdam
Telefon:
0331 8683-444