Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.
Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:
Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.
§ 8 Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
Onkologische Pflege-Weiterbildungsverordnung (OnkPWBV)
Operationsdienst-Weiterbildungsverordnung (OpWBV)
Intensivpflege- und Anästhesie-Weiterbildungsverordnung (IuAWBV)
Gerontopsychiatrische Fachkraft-Weiterbildungsverordnung (GerPsychFWV)
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes Brandenburg anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.
Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Hinweis: Das LAVG beziehungsweise das LASV muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Eine staatliche Anerkennung Ihrer Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe beantragen Sie schriftlich mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Erhebungsbogen:
bis zu 6 Monaten (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)
Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Das LAVG beziehungsweise das LASV überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Gesundheit“
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Fax: 0331 8683 826
Tel.: 0331 86830
Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Fax: 0331 2761499
Tel.: 0331 27610
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.