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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe
  • Weiterbildung in den Bereichen Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft und Gerontopsychiatrie findet im Land Brandenburg in staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen statt
  • Nur Träger, die eine staatliche Anerkennung zur Durchführung der Weiterbildung besitzen, dürfen diese auch durchführen
  • Antrag notwendig
  • zuständig für die Weiterbildung in den Bereichen Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst und Hygienefachkraft: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
  • zuständig für die Weiterbildung in der Gerontopsychiatrischen Betreuung und Pflege: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Beschreibung

Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.

Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:

  • Intensivpflege und Anästhesie
  • Operationsdienst
  • Onkologische Pflege
  • Hygienefachkraft
  • Gerontopsychiatrie

Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte (in Kopie)
  • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (zum Beispiel Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
  • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
  • Informationen über
    • Lehr und Stundenpläne
    • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
    • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
    • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes Brandenburg anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs und Lehrkräfte.
  • Ihre Räume sind groß genug.
  • Ihre Räume sind mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet.
  • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie Folgendes nachweisen:
    • die Kooperation
      • mit einem geeigneten Krankenhaus,
      • einem ambulanten Pflegedienst oder
      • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
    • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort

Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweis: Das LAVG beziehungsweise das LASV muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

Verfahrensablauf

Eine staatliche Anerkennung Ihrer Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe beantragen Sie schriftlich mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Erhebungsbogen:

  • Laden Sie den Erhebungsbogen online herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen und sonstigen Unterlagen beim LAVG beziehungsweise beim LASV ein (im Original mit Unterschrift des Geschäftsführers, Vereinsvorsitzenden und ähnlichem)
  • Das LAVG beziehungsweise das LASV prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung per Post.
  • Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

bis zu 6 Monaten (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)

Formulare/Schriftformerfordernis

Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden  

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Das LAVG beziehungsweise das LASV überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

Zuständige Stelle

Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Ansprechpunkt

Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Gesundheit“

Wünsdorfer Platz 3

15806 Zossen

Fax: 0331 8683 826

Tel.: 0331 86830

Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Zeppelinstraße 48

14471 Potsdam

Fax: 0331 2761499

Tel.: 0331 27610

Zuständig für:
Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Leistung:
Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.