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Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Mit der Aufnahme in eine Gesamtschule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen. Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann an dieser Schulform auch die Fachoberschulreife mit dem Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, sodass auch die Möglichkeit besteht, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben
Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13. Sie vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Gesamtschule bündelt die Ziele der unterschiedlichen Bildungsgänge und Schulformen. Sie ist eine „integrierte Schule“. Vorteilhaft ist das für jene Schülerinnen und Schüler, deren weitere schulische oder berufliche Laufbahn sich erst später abzeichnet.
Die Gesamtschule muss daher neben einer soliden Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule neben dem Unterricht im Klassenverband in einigen Fächern leistungsdifferenzierter Unterricht in Fachleistungskursen auf zwei Niveaustufen erteilt (Grund- und Erweiterungskurse). Die Zahl der Fachleistungskurse nimmt dabei langsam zu. In der Jahrgangsstufe 7 sind es die Fächer Mathematik und erste Fremdsprache /Englisch, spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie und/oder Physik hinzu. Die Leistungsbewertung durch Noten wird durch Punkte ergänzt und ermöglicht so eine stärker differenzierte Bewertung der Schülerleistung.
Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Die Grundschulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Schulrätinnen und Schulräte mit der Fachaufsicht Ü7
Zuständige Stellen |
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Amt Burg (Spreewald) - Schule, Jugend, Sport, Kultur |
Staatliches Schulamt Cottbus |
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.