Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
die jeweilige Hochschule