Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, werden keine Studienbeiträge erhoben.
Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:
Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.
Die meisten Hochschulen erheben auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. Nähere Informationen zur konkreten Höhe dieser Gebühren können Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Studienbeiträge für ein Zweitstudium oder bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden nicht erhoben.
Verwaltungs-, Einschreibe- und Rückmeldegebühren:
ca. EUR 51,00 pro Semester (§ 14 Abs. 2 BbgHG)
die jeweilige Hochschule