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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung 
  • gewählte Hochschule entscheidet individuell über Studienplatzvergabe anhand persönlicher Voraussetzungen
  • deshalb vor einer Bewerbung nähere Informationen einholen
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Beschreibung

Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.

Ihre Hochschule informiert Sie deshalb im Vorfeld, welche speziellen Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Qualifikation nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 bis 11 BbgHG oder entsprechende ausländische Qualifikation (sowie Sprachkenntnisse)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.

Sie informiert Sie darüber, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Sie erfahren auch Einzelheiten über die Inhalte, Anforderungen und den Aufbau Ihres angestrebten Studiengangs

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge: i.d.R. 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

Studienberatung der jeweiligen Hochschule