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Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Unterbrechung des Studiums Beurlaubung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Unterbrechung des Studiums Beurlaubung
  • Antrag notwendig
  • Vorliegen wichtiger Gründe
    (z.B. Krankheit, Auslandsstudium, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege naher Verwandter)
  • Über die Genehmigung entscheidet der Studiengangleiter
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Beschreibung

Wenn Sie aus privaten, gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen Ihr Studium unterbrechen möchten, muss dies von Ihrer Hochschule genehmigt werden.

Sie bleiben während dieser Zeit an Ihrer Hochschule eingeschrieben.

Beurlaubten soll ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist in der Regel am Semesteranfang zu stellen. Bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen kann dies auch im laufenden Semester erfolgen, spätestens jedoch bis zum Ende der Vorlesungszeit.

Im ersten Fachsemester wird in der Regel nicht beurlaubt.

Eine rückwirkende Beurlaubung für bereits abgelaufene Semester ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen. Dies können beispielsweise sein:

  • Praktikumsvertrag
  • Zulassung zum Auslandsstudium
  • ärztliche Bescheinigung über eine absehbare Studierunfähigkeit
  • Geburtsurkunde des Kindes

Voraussetzungen

Gründe, mit denen die Beurlaubung in der Regel genehmigt wird:

  • Auslandsstudium
  • längere Krankheit
  • Freiwilligendienst
  • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner, Verwandter in gerader Linie, Verschwägerter ersten Grades)
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Aufnahme eines Praktikums, das dem Studienziel dient
  • Unternehmensgründung
  • Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung
  • zu verbüßende Freiheitsstrafe

Sonstige wichtige Gründe können Sie im Gespräch mit Ihrer Hochschule erörtern.

Hinweis: Damit einer Beurlaubung zugestimmt wird, sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen, unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen und Unterlagen nachzuweisen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Online-Angebot Ihrer Hochschule oder in der Studienberatung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei einer Beurlaubung nach dem Rückmeldezeitraum können zusätzliche Verwaltungsgebühren von ca. 10,00 € fällig werden.

Verfahrensablauf

Die Beurlaubung ist schriftlich bei Ihrer Hochschule (in der Regel bei dem Sekretariat des für Sie zuständigen Fachbereiches) zu stellen. Eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise dafür sind dem Antrag beizufügen. Formblätter bzw. Online-Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder stehen als Download zur Verfügung.

Die Beurlaubung erfolgt nur für ein volles Semester. Sie kann um ein weiteres Semester verlängert werden, wenn der Beurlaubungsgrund weiterhin vorliegt. Eine wiederholte Beurlaubung ist unter Umständen möglich.

Über die Genehmigung entscheidet der Studiengangleiter. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid enthält den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester zu dem Sie immatrikuliert waren.

Für das Urlaubssemester erhalten Sie wie gewohnt eine Immatrikulationsbescheinigung.

Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist während der Beurlaubung oft nicht möglich (mögliche Ausnahmen: Beurlaubung wegen Mutterschutz/ Erziehungsurlaub und/oder Pflege naher Angehöriger).

Der Antrag auf Beurlaubung kann bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters, für welches die Beurlaubung ausgesprochen wurde, durch formlose schriftliche Erklärung zurückgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich

Fristen

Für das dem letzten Urlaubssemester folgende Semester haben sich beurlaubte Studierende fristgerecht zurückzumelden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
 

Hinweise (Besonderheiten)

Unbedingt vorher prüfen sollten Sie die Auswirkungen einer Beurlaubung auf Stipendien/Studienförderung, Versicherungsbeiträge, Steuerfreibeträge, Kindergeld, Beihilfen etc.. Die gesetzliche Krankenkasse sollte während einer Beurlaubung bestehen bleiben. BAföG-Zahlungen werden während eines Urlaubssemesters nicht geleistet, es sei denn es handelt sich um das Auslands-BAföG. Wer während des Urlaubssemesters arbeitet, ist voll sozialversicherungspflichtig.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.