Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Sonderschule Aufnahme
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Gemäß § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) besuchen Schulpflichtige, deren Eltern es wünschen oder für die in den anderen Schulformen die Voraussetzungen gemäß § 29 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz nicht vorhanden sind, die für sie geeignete Förderschule oder Förderklasse. Hierfür muss zunächst ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren durchgeführt werden.
  • zuständig: Regional zuständiges Staatliches Schulamt

Beschreibung

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen im Land Brandenburg gemeinsam mit anderen Kindern in der Nähe ihres Wohnortes zur Schule gehen. Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können oder deren Eltern den Besuch einer Förderschule oder Förderklasse wünschen, werden auf Antrag der Eltern, der Schulleitung oder der Schülerin oder des Schülers (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) in eine ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechende Förderschule aufgenommen. Über den geeigneten Lernort entscheidet das Staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses unter Berücksichtigung des Elternwunsches.

Die Regelungen des Feststellungsverfahrens gelten entsprechend, wenn die Schülerin oder der Schüler eine Förderschule in freier Trägerschaft besucht oder besuchen möchte oder eine sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht an Ersatzschulen in allen Förderschwerpunkten sowie bei sonderpädagogischem Förderbedarf im autistischen Verhalten erfolgen soll.

Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Entsprechend der durch die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung erfolgt eine Gliederung nach sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:

•"Lernen"

•"Sprache"

•"emotionale und soziale Entwicklung"

•"geistige Entwicklung"

•"Hören"

•"körperliche und motorische Entwicklung"

•"Sehen"

•Schulen für Kranke

Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" sind Ganztagsschulen und in Lernstufen gegliedert. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" können die Jahrgangsstufen 1 bis 10 umfassen und sind an den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Beeinträchtigungen im schulischen Lernen ausgerichtet. Beide Schulformen führen jeweils einen eigenen Bildungsgang, der zum Abschluss der jeweiligen Schulform führt. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sprache" und "emotionale und soziale Entwicklung" umfassen die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und führen in der Regel den Bildungsgang der Grundschule. Sie sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem möglichst frühzeitigen Übergang in die allgemeine Schule befähigen. Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sprache" können auch unter besonderen Umständen in Förderklassen der Jahrgangsstufen 1 und 2, die an Grundschulen angegliedert sind, unterrichtet werden. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Hören" (Wilhelm-von-Türk-Schule in Potsdam) und "Sehen" (Brandenburgische Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königs Wusterhausen) umfassen die Jahrgangsstufe 1 bis10 und führen die Bildungsgänge der Grundschule sowie der Oberschule. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung", die nicht im gemeinsamen Unterricht gefördert werden können oder deren Eltern den Besuch der Förderschule wünschen, können eine Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ besuchen. Die Schule für Kranke befindet sich in der Asklepius Fachklinik in Brandenburg an der Havel. Besteht in einer Klinik kein dauerhaftes Schulangebot, erhalten Schülerinnen und Schüler während des Klinikaufenthaltes Hausunterricht.

Erforderliche Unterlagen

Entscheidung des Staatlichen Schulamtes in Form des Bescheides über den im Rahmen eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf und einer Lernortzuweisung an eine Förderschule.

Voraussetzungen

Ein abgeschlossenes sonderpädagogisches Feststellungsverfahren, in dem ein entsprechender sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.

Verfahrensablauf

  • Sofern eine Aufnahme auf eine Förderschule erfolgen soll, ist zunächst ein Antrag auf Feststellung, Änderung oder Beendigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beim regional zuständigen staatlichen Schulamt zu stellen.
  • Das Staatliche Schulamt beauftragt die zuständige Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle mit der Durchführung des Feststellungsverfahrens.
  • Das Feststellungsverfahren erfolgt durch einen Förderausschuss und gliedert sich in der Regel in
    1. die Grundfeststellung des sonderpädagogischen Förder- bedarfs (Stufe I) und
    2. die förderdiagnostische Lernbeobachtung (Stufe III).
  • Der Förderausschuss erarbeitet anschließend eine Bildungsempfehlung.
  • Daraufhin entscheidet das Staatliche Schulamt unter Berücksichtigung des Elternwunsches auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses nach Durchführung der Stufe I oder Stufe II, ob und welcher sonderpädagogische Förderbedarf vorliegt. Wenn dies der Fall ist, entscheidet das Staatliche Schulamt über
    1. den Lernort,
    2. die Jahrgangsstufe,
    3. den anzuwendenden Rahmenlehrplan,
    4. die Förderinhalte und
    5. soweit erforderlich, ob ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist.
  • Mit der Entscheidung des Staatlichen Schulamtes ist die Schülerin oder der Schüler an der Schule aufgenommen und das Schulverhältnis begründet.

Bearbeitungsdauer

0-12 Monate

Fristen

Je nach Jahrgangsstufe der Schülerin oder des Schülers sind ggf. insbesondere Fristen für die Aufnahme in die erste (Einschulung, Ü1) bzw. siebte Jahrgangsstufe (Ü7) zu beachten.

Formulare/Schriftformerfordernis

  • In der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens sind das Verfahren und die erforderlichen Formulare verbindlich geregelt. Diese Handreichung können Sie in der Schule, in den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen und auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg einsehen

Zuständige Stelle

Staatliches Schulamt

Ansprechpunkt

Zuständige Schule

Stelle:
Staatliches Schulamt Cottbus
Adresse:
Blechenstr. 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
0355 4866-0