Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
- Genehmigung Stadtwappen, Gemeindewappen, Amtswappen, Landkreiswappen
- Verordnung über kommunale Hoheitszeichen KommHzV
- weitere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft.
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
Anschließend beim Innenministerium:
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22