Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das Sie wie ein Girokonto nutzen können. Sie können das Basiskonto nutzen, um Geld einzuzahlen und abzuheben oder Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte durchzuführen.
Besonders daran ist aber, dass für das Basiskonto besondere Schutzvorschriften gelten. Beispielsweise haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz und die Bank darf nur angemessene Entgelte auf die Kontoführung erheben.
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder Verbraucher, dersich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Sie können auch dann ein Basiskonto eröffnen, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben oder Asyl suchend sind. Auch wenn Sie keinen Aufenthaltstitel haben, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben Sie einen Anspruch auf ein Basiskonto.
Bei der Kontoeröffnung müssen Sie jedoch eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
Grundsätzlich muss jede Bank, die Verbrauchern Zahlungskonten anbietet, Basiskonten zur Verfügung stellen. Eine Bank darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.
Die Bank darf den Antrag daher nur ablehnen,
Hinweis: Sie können auch beantragen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Ihre Identität nachweisen, zum Beispiel mit
keine
Hinweis: Das Kreditinstitut kann ein angemessenes Entgelt für die Kontoführung erheben.
Ein Basiskonto müssen Sie schriftlich beantragen.
Hinweis: Bei der Kontoeröffnung müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
10 Geschäftstage
keine
Formulare: Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Grundlegende Informationen der BaFin zum Basiskonto
Informationen zum Pfändungsschutzkonto auf der Internetseite der BaFin
Fragen und Antworten des Bundesministeriums der Finanzen zum Zahlungskontengesetz und Basiskonto
Informationen auf Englisch von Konto.org zum Basiskonto für Asylsuchende
Informationen auf Arabisch von Konto.org zum Basiskonto für Asylsuchende
keine
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZR3
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-62299
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZR3
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
BaFin-Verbrauchertelefon
Telefon: 0800 2 100 500
Barrierefreier Zugang
Gebärdentelefon über ISDN: 0228 99 80 80 838
Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon.bafin@sip.bafin.buergerservice-bund.de
Fax: 0228 4108-7774
E-Mail: bafin.deaf@buergerservice.bund.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.