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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Deutschlandstipendium Bewilligung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Deutschlandstipendium Bewilligung
     
  • Antrag notwendig
     
  • alle Nationalitäten können sich bewerben
     
  • Mindestvoraussetzungen:
    - hervorragende Schul- und Studienleistungen
    - soziales und gesellschaftliches Engagement
    - Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung

     
  • unabhängig von anderen Leistungen (z.B. BAföG, Einkommen der Eltern)
     
  • Stipendium in Höhe von EUR 300,00 braucht später nicht zurückgezahlt werden
     
  • Über die Vergabe entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule
     
  • Bewilligung für mindestens zwei Semester
  • zuständig: die jeweils teilnehmende Hochschule

Beschreibung

Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.

Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von EUR 300,00 unterstützt.

Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft. Ziel ist es, eine neue Stipendien- und Förderungskultur in Deutschland zu etablieren.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung
     
  • Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
     
  • Berücksichtigt werden unter anderem:
  • Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium.
  • Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche.
  • Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb.
  • Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.
  • Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über EUR 30,00 pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

Verfahrensablauf

Sie bewerben sich nach den Ausschreibungsvorgaben Ihrer Hochschule.

Ihre Hochschule gestaltet das Auswahlverfahren.

Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission Ihrer Hochschule.

Das Deutschlandstipendium wird für mindestens zwei Semester bewilligt.

Für das nächste Studienjahr prüft Ihre Hochschule erneut, ob alle Förderkriterien erfüllt sind und private Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen.

Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich

Fristen

Den Bewerbungszeitraum finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet und wie das Bewerbungsverfahren funktioniert.

Zuständige Stelle

Hochschule, die ein Deutschlandstipendium anbietet

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.