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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Kampfmittel Beseitigung
Beschreibung:

Grundlegendes

- entdeckte Kampfmittel nicht berühren

- Funde sofort anzeigen – Notruf 110 oder örtliche Ordnungsbehörde

- Fundstelle sichern

- Zuständig: Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

Beschreibung

Wenn Sie Kampfmittel gefunden haben, so verständigen Sie sofort die Polizei unter Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diese in Ihrem eigenen Grundstück oder an anderen Orten, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Oft sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Achtung!

  • Fundmunition nicht berühren!
  • Schon die geringste Lageveränderung, ein Stoß oder Druck kann eine lebensgefährliche Explosion auslösen.
     

Sollten Sie die Anzeige unterlassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sollten Sie Kampfmittel finden oder Gegenstände, bei denen Sie den Verdacht haben, dass es sich um Kampfmittel handeln könnte, dann halten Sie sich bitte an folgende Sicherheitshinweise:

  • Berühren Sie die Kampfmittel/Gegenstände nicht und lassen Sie diese am Fundort liegen.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle sichtbar.
  • Warnen Sie andere und weisen Sie auf die Gefahren hin.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben, dann legen Sie diese vorsichtig ab, nicht werfen.
  • Den Anweisungen der zuständigen Stelle ist unbedingt Folge zu leisten.

Verfahrensablauf

  • Funde sofort anzeigen (Notruf 110)/örtliche Ordnungsbehörde und den Anweisungen folgen.
  • Fundstelle Sichern.
  • Andere warnen.

Bearbeitungsdauer

sofort

Fristen

Der Fund ist unverzüglich zu melden.

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Stelle:
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Adresse:
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen - Wünsdorf
Telefon:
033702 2140