Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.
Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.
keine
Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:
keine
Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.
keine
Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de