Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Umsatzsteuerheft beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Umsatzsteuerheft Ausstellung
  • Gewerbetreibende, die Waren oder Dienstleistungen auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen oder anbieten, führen ein Reisegewerbe
  • Reisegewerbetreibende sind grundsätzlich zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet (Befreiung möglich)
  • Umsatzsteuerheft bzw. die Befreiung zur Führung des Umsatzsteuerheftes sind beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen
  • für die Antragstellung ist die Vorlage der Reisegewerbekarte (wird vom Gewerbeamt ausgestellt) erforderlich
  • zuständig: Finanzamt

Beschreibung

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Fristen

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder 
  • ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen
Stelle:
Finanzamt Cottbus
Adresse:
Vom-Stein-Straße 29
03042 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
0355 4991-4300

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.