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Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Gewährung
Beschreibung:

Grundlegendes

Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Beschreibung

Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person.

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, wird diese Identitätsbestätigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde vorgenommen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen, wird die Identitätsbestätigung bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, benötigen Sie lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Verordnung über Kosten beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Kostenordnung-StUKostV) regelt die Höhe der Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des BStU.

Schriftliche Auskünfte an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) und die Einsichtnahme durch Betroffene, durch Dritte oder durch nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) sind gebührenfrei.

Für Auslagen, wie etwa für die Herausgabe von Duplikaten, fallen ab einer Höhe von EUR 2,56 Kosten an.

Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten kosten je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3) mindestens EUR 0,03 und höchstens EUR 0,26.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.

Weiterführende Informationen

Bürgerberatung
Für weitere Informationen zu Zugangsrechten und Antragsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung.

Zuständige Stelle

Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Ansprechpunkt

Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin, Stadt

Telefon: 030 23 24-70 00 (Dienstlich)
Fax: 030 23 24-77 99 (Dienstlich)
E-Mail: post@bstu.bund.de (Dienstlich)

Stelle:
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Adresse:
Karl-Liebknecht-Str. 31-33
10178 Berlin
Telefon:
030 2324-50

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.