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Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Zulassung eines qualifizierten Bewerbers zur Rechtsanwaltschaft und die damit verbundene Verleihung einer umfassenden Rechtsberatungsbefugnis
Die rechtsdienstleistende Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus. Mit dem Ernennungsakt wird zugleich der Titel des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin verliehen und eine umfassende Befugnis zur beratenden, vertretenden, gestaltenden und medisierenden Tätigkeit in Rechtssachen erteilt
275,00 € (§ 1 Nr. 1 Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)
Nach Antragseingang:
Nach Entscheidung zur Zulassung:
4 Wochen
Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer