Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).
Schülersammelliste als Visumsersatz
Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
Schülersammelliste als Passersatz
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
Mit der Genehmigung bestätigt die Ausländerbehörde, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.
Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:
Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.
Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind
Bei Einsatz als Visumsersatz:
Bei Einsatz als Passersatz:
Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:
Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.
Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
Die Ausländerbehörde am Ort der Schule.
Die Ausländerbehörde am Ort der Schule
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.