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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vergabe
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • für Unternehmer oder Unternehmen im Sinne von § 2 UStG
  • gilt für den europäischen Binnenmarkt
  • zwingend erforderlich, um als Unternehmen am Handels- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilzunehmen
  • zusätzlich zur Steuernummer
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über:  Antrag muss online oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
     

Beschreibung

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

  • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
  • als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.

Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie erhalten die USt-IdNr. als

  • Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
  • sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

  • Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Fristen

Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: Ja
  • Onlineverfahren möglich: Ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Ansprechpunkt

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis


E-Mail: UStKV@bzst.bund.de
Fax: 0228 4063801
Telefon: 0228 4061222

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr

Stelle:
Bundeszentralamt für Steuern
Adresse:
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon:
+49 228 406-0
+49 228 406-1240

Online-Beantragung

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.