Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert.
Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragsschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 kg.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitzuführen.
Bei erstmaliger Zulassung:
keine
Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
Änderung der Eintragung: EUR 25,00
Die Eintragung oder Änderung ihrer Daten im Luftportgeräteverzeichnis müssen schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen.
In der Regel dauert die Bearbeitung 3-5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
keine
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
Mühlweg 9,
71577 Großerlach-Morbach
Telefon: 07192/930140
Fax: 07192/ 9301439
Email: info@dulv.de
Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)
Luftsportgeräte-Büro (LSG-B)
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
Telefon: 0531-23540-60
Fax: 0531-23540-22
E-Mail: info@daec.de