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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für Verstöße gem. §§ 13, 14 SeeFischG
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz, Auskunft erteilen, Selbstauskunft zu Eintragungen von Verstößen gemäß §§ 13, 14 Seefischereigesetz
  • Nationale Verstoßdatei über Verstöße gegen Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik
  • nicht öffentliches Verzeichnis
  • enthält personenbezogene Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum der Personen, die einen Verstoß begangen haben)
  • enthält Informationen zum Verstoß
  • Antrag notwendig
  • Antrag wird als Selbstauskunft gestellt
  • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Beschreibung

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

In der Nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden. Auch Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, werden gespeichert.
Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.
Wenn Sie eine Selbstauskunft über die hinterlegten Daten möchten, können sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellt.

Hinweis: Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Sie müssen dann die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Antrag auf Selbstauskunft durch gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen, indem Sie
    • die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigen lassen oder
    • indem Sie persönlich Ihren Personalausweis bei der zuständigen Landesbehörde vorzeigen
  • Senden Sie den Antrag dann an die für Sie zuständige Landesbehörde
  • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite und suchen Sie sich das passende Formular heraus. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
  • Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie:
    • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • die AusweisApp2 und
    • gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag dann. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.

Bearbeitungsdauer

etwa 2 Kalenderwochen

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antrag auf Selbstauskunft (docx; 14 KB)
Onlineverfahren möglich:  ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: 521@ble.de
Tel.: 0228 6845 3402

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: 521@ble.de
Tel.: 0228 6845 3402

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

Stelle:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Adresse:
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon:
0228 6845-0
E-Mail:

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.