Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Eintragung in der Liste der freiwilligen Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK)
In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.
In die Liste der freiwilligen Mitglieder ist als Kammermitglied auf Antrag einzutragen, wer
Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €
Die Bearbeitung der Unterlagen erfordert eine umfangreiche und für jeden Einzelfall individuelle Prüfung der Voraussetzungen durch den Eintragungsausschuss der BBIK. Dieser muss gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Daher können keine festen Bearbeitungszeiten genannt werden. Aber in der Regel wird nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden.
Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter www.bbik.de
Brandenburgische Ingenieurkammer