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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Hauptuntersuchung Abnahme
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Hauptuntersuchung Abnahme
  • Abgasuntersuchung/Emissionsuntersuchung (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung (HU)
  • HU ist Pflicht für zulassungspflichtige Fahrzeuge
  • Durchführung durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (etwa GTÜ, KÜS) oder Technische Prüfstellen (TÜV, DEKRA)
  • Fahrzeughalter muss Termin bei Prüfstelle selbst vereinbaren
  • Keine Erinnerung durch Behörde, dass nächste Hauptuntersuchung fällig ist
  • zuständig für Anerkennung der Überwachungsorganisationen/Technischen Prüfstellen: Oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten beziehungsweise nach Landesrecht zuständigen Stellen (Anerkennungsbehörden).

Beschreibung

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt.  Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

  • verkehrssicher,
  • vorschriftsgemäß und
  • umweltverträglich

fahren lässt.

Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

  • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
  • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
  • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.

Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

  • Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
  • Warndreieck,
  • Warnweste,
  • Ladekabel,
  • Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
  • alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

  • Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
  • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
  • Sicherheitsgurte,
  • Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
  • Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
  • Innen- und Außenspiegel,
  • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
  • Frontscheibe,
  • Hupe und
  • Auspuff.

Hinweise:

  • Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
  • Verbandskasten und Warndreieck ist für die Hauptuntersuchung mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • falls vorhanden: Letzter Untersuchungsbericht
  • bei technischen Änderungen: Nachweise
  • bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahr-zeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je Fahrzeugart ungefähr zwischen EUR 65 und EUR 115.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.

  • Informieren Sie sich über örtliche Prüfstellen und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahlen Sie die Untersuchung.
  • Nach Ihrer HU erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie
    • einen Prüfstempel mit der Frist bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeugschein und
    • eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen ange-bracht wird. Die Plakette zeigt auch Jahr und Monat des nächsten fälligen HU-Termins an.
  • Stellt die Prüfstelle erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen.
    • Auch wenn Sie zwischen HU und Nachprüfung einen Monat Zeit haben, müssen Sie festgestellte Mängel umgehend nach der HU beseitigen.
    • Wenn Sie die Monatsfrist verstreichen lassen, müssen Sie die HU wiederholen.
  • Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette von Ihrem Fahrzeug entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Bearbeitungsdauer

Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen.

Fristen

Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftform erforderlich: nein

Zuständige Stelle

Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.

Landesamt für Bauen und Verkehr
Standort Cottbus

Ansprechpunkt

Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.

Stelle:
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Adresse:
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
03342 4266-0
03342 4266-3001
(Bemerkung: Sekretariat)
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hauptbahnhof in Richtung Schmellwitz-Anger bis zur Haltestelle Stadthalle bzw. bis Haltestelle August-Bebel-Straße:
Straßenbahn: Straßenbahnlinie 1
Haltestelle: auptbahnhof in Richtung Stadthalle bis Haltestelle Papitzer Straße:
Bus: Buslinie 16
Haltestelle: Hauptbahnhof in Richtung Burg über Stadthalle Cottbus bis zur Haltestelle Berliner Straße:
Bus: Buslinie 47