Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Neuanpflanzung von Weinreben Genehmigung
Beschreibung:

Grundlegendes

  •  Neuanpflanzung von Weinreben Genehmigung
  •  zum Anbau von Wein auf neuen Rebflächen wird in der Regel eine Genehmigung benötigt
  •  vor Antrag: Prüfen, ob Weinbau auf der Fläche grundsätzlich zulässig ist
  •  bei Antrag: Nachweis, dass eine landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung steht
  •  Bundesländer können verfügbare Flächen beschränken
  •  Steillagen (Hangneigung über 15 Prozent) werden bei Genehmigung bevorzugt
  •  Neuanpflanzung innerhalb von drei Jahren nach der Genehmigung, sonst Geldbuße möglich
  •  Antrag nur schriftlich möglich, Verfahren ist kostenlos
  •  Anträge für laufendes Jahr können im Januar und Februar gestellt werden, Bescheid bis 1. August
  •  zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Beschreibung

Wenn Sie Weinbau betreiben, müssen neue Rebflächen in der Regel genehmigt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Vor dem Antrag müssen Sie prüfen, ob Sie auf der Fläche Wein anbauen dürfen oder es andere rechtliche Einschränkungen gibt, zum Beispiel durch den Naturschutz.

Je nach Bundesland ist es möglich, dass die Anbaufläche für Neupflanzungen in bestimmten Gebieten beschränkt ist. Bei der Genehmigung werden dann Steillagen (Hangneigung ab 15 Prozent) bevorzugt. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorlegen.

Weitere Nachweise können nötig sein, wenn Rebflächen für Land- oder Qualitätswein mit Herkunftsbezeichnung infrage kommen (geschützte Ursprungsbezeichnung, g.U. oder geschützte geografische Angabe, g.g.A.).

Beachten Sie, dass Sie bei einer Genehmigung die Rebflächen innerhalb von drei Jahren bepflanzen müssen. Pflanzen Sie nicht oder nur unvollständig an, kann die zuständige Landesbehörde ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 pro Hektar verhängen.

In manchen Fällen benötigten Sie keine Genehmigung für Neuanpflanzungen. Das gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise, wenn Sie Hauswein als Hobby anbauen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie über die beantragte Fläche verfügen (Grundbuchauszug, Kauf-/Pachtvertrag oder aktueller Auszug aus der EU-Weinbaukartei)
  • bei bestimmten Gebieten: Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde über die nutzbare geografische Angabe (geschützte Ursprungsbezeichnung, g.U./geschützte geografische Angabe, g.g.A.) für Bundesländer, in denen Landesverordnungen mit Anbaubeschränkungen für Flächen außerhalb der Anbaugebiete bestehen
  • bei Steillagen: Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde über die Angabe zur jeweiligen Hangneigung

Voraussetzungen

  • Sie sind Pächter oder Eigentümer der Fläche
  • die Fläche ist noch nicht bepflanzt
  • Sie haben geprüft, ob Sie die Fläche zum Weinbau nutzen dürfen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweis: Bei einer Genehmigung müssen Sie die Rebflächen innerhalb von drei Jahren bepflanzen. Pflanzen Sie nicht oder nur unvollständig an, kann die zuständige Landesbehörde ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 pro Hektar verhängen.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den „Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben“ herunter.
  • Bei bestimmten Gebieten müssen Sie zusätzlich zum Antrag auch eine „Bescheinigung zur geographischen Angabe“ bei der zuständigen Landesbehörde beantragen (Dies gilt auch für die Länder, in denen Beschränkungen durch Landesverordnungen für die Erteilung von Genehmigungen für Flächen außerhalb der Anbaugebiete bestehen).
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und schicken Sie den Antrag an die BLE.
  • Die BLE prüft anschließend Ihren Antrag.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der BLE.

Bearbeitungsdauer

in der Regel etwa 5 Monate

Fristen

  • Antragstellung: Im Januar und Februar für Bescheid bis 1. August des Jahres.
  • Anpflanzung: innerhalb von drei Jahren nach der Genehmigung.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 512
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: 0228 68452227
Telefax: 030 18106845371
E-Mail: pflanzrechte@ble.de

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 512
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: 0228 68452227
Telefax: 030 18106845371
E-Mail: pflanzrechte@ble.de

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr

Stelle:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Adresse:
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon:
0228 6845-0
E-Mail:

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.