Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Staatliches Dokument, welches dem Inhaber/der Inhaberin die Jagdausübung erlaubt.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn Antragstellerin oder Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines für Jugendliche:
Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines
Jagdabgabe: 5,00 - 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines
Schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheines bei der unteren Jagdbehörde, wo Jäger oder Jägerin ihren Hauptwohnsitz haben.
Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich. Beantragung rechtzeitig vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend ein oder zwei Jahre später.
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung
Verfahren zur Erteilung von Jugendjagdscheinen bedürfen teilweise weiterer Unterlagen, die von der unteren Jagdbehörde im Einzelfall vom Antragsteller oder der Antragstellerin nachgefordert werden.
Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.
Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
Untere Jagdbehörde
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.