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Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber oder die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll. Es sind in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber oder Bewerberinnen, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger oder Jägerinnen, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.
Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR
Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.
Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.
Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung
Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).
Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.