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Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Jägerprüfung Zulassung
Beschreibung:

Grundlegendes

Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden.

Beschreibung

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber oder die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll. Es sind in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber oder Bewerberinnen, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger oder Jägerinnen, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Formgebundener Antrag je nach Festlegung der zuständigen Stelle

Voraussetzungen

  • Nachweis über die erfolgte Ausbildung
  • Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung)
  • Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband Brandenburg e. V. zum Ablegen der Jägerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR

Verfahrensablauf

Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.   

Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.

Fristen

Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).

Zuständige Stelle

Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde

Stelle:
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Adresse:
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Telefon:
+49 33205 21090

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.