Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Die Rechtsanwalts-GmbH ist, ebenso wie die GbR, die Partnerschaft oder die Anwalts-AG, eine von mehreren zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen anwaltlicher Tätigkeit. Die Rechtsanwalts-GmbH hat keine besonderen bzw. zusätzlichen Beratungsbefugnisse im Vergleich zum Einzelanwalt oder dem Sozietätsanwalt; sie soll nur die Berufsausübung in Form einer Kapitalgesellschaft ermöglichen.
Die Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie die Zulassung erhalten möchten.
§ 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 i.V.m. § 36 BRAO i.V.m. § 26 VwVfG
Es ergeben sich folgende besonderen Erfordernisse an die Rechtsanwaltsgesellschaft:
1.025,00 € (Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO § 1 Nr. 2)
2 bis 4 Wochen
Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.