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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Handelsregister Eintragung Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Beschreibung:

Beschreibung

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung einer OHG werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
  • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift
  • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
  • Vertretungsmacht der Gesellschafter  

Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
     

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Eintragung ist das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Einragung erfolgt durch ein Notariat.

Stelle:
Amtsgericht Cottbus
Adresse:
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
+49 355 63720
E-Mail:
verwaltung@agcb.brandenburg.de
(Bemerkung: Nicht für Rechtssachen!)