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Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Vertrauliche Geburt
Beschreibung:

Grundlegendes

In bestimmten Lebenssituationen fühlen sich werdende Mütter dazu gezwungen, ihre Schwangerschaft geheim zu halten. Unter solchen Umständen helfen anonyme Beratungsangebote und die Regelung zur vertraulichen Geburt

Beschreibung

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Sie ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang Anonymität. Beraterinnen begleiten die betreffenden Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Wege für ein Leben mit Kind aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.

Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung erstmals ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.

Die vertrauliche Geburt ist eine seit 2014 in Deutschland gesetzlich verankerte Alternative zur anonymen Geburt. Am 1. Mai 2014 trat in Deutschland das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt).

Zuständige Stelle

Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot, das Sie in Anspruch nehmen können. Eine Verpflichtung zur Beratung in einer wohnortsnahen Beratungsstelle besteht nicht – Sie sind in Ihrer Wahl frei und nicht an eine Stadt oder ein Bundesland gebunden. Überall in Deutschland gelten einheitliche Vorgaben.

Unter

https://www.geburt-vertraulich.de/vertrauliche-geburt/

Wird Ihnen weitergeholfen – nutzen Sie das Hilfsangebot und fragen nach. Hier erfahren Sie die richtigen Ansprechpartnerinnen in ihrer Nähe und an wen Sie sich sicher wenden können.

Ansprechpunkt

Hilfetelefon: Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in Not" (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung anbietet

Das Steueramt  des Amtes Burg (Spreewald) bleibt am Donnerstag, dem 23. Mai,  geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch telefonisch nicht zu erreichen.

Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 28. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.