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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung
Beschreibung:

Grundlegendes

Wer ein Energieversorgungsnetz betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.

Beschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
  • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
  • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
  • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).

Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

500,00 – 25.000,00 Euro

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie das Landes Brandenburg zu richten.

Bearbeitungsdauer

Über die Genehmigung ist spätestens sechs Monate nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen zu entscheiden.  

Fristen

Der Antrag sollte rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gestellt werden (in der Regel einige Monate vorher).

Formulare/Schriftformerfordernis

Allgemeine Hinweise für die Antragstellung zur Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetzes nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Siehe: https://mwe.brandenburg.de/de/energieaufsicht/bb1.c.478789.de . Der Antrag kann auch über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden, § 4 Absatz 5 EnWG.

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Adresse:
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon:
+49 331 8660
E-Mail:
poststelle@mwae.brandenburg.de
poststelle.krypto@mwe.brandenburg.de
(Bemerkung: E-Mail für verschlüsselte Nachricht)