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Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
Das Steueramt des Amtes Burg (Spreewald) bleibt am Donnerstag, dem 23. Mai, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch telefonisch nicht zu erreichen.
Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 28. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.